Nur noch für kurze Zeit besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Gebäude im Sanierungsgebiet Rosenhagen mit Hilfe von Städtebaufördermitteln zu sanieren, da sich das Sanierungsgebiet in der Auslaufphase befindet. Private Sanierungsvorhaben, die zur Beseitigung städtebaulicher Missstände führen, können bis zu 60 % Förderung erhalten.
Allgemeine Informationen
Die Stadt Peine wurde mit dem Gebiet Rosenhagen erstmals im Jahre 2006 in das Normalprogramm der Städtebauförderung aufgenommen. Nach dem Ratsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Rosenhagen“ vom 22.03.2007 wurde die Satzung mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Peine vom 26.03.2007 rechtskräftig. Eine Förderung von Maßnahmen innerhalb des Gebietes ist bis zum 31.12.2017 möglich.
Unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, die aus je 1/3 Mitteln des Bundes, des Landes und der Stadt Peine zusammensetzen, können private und öffentliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Der heutige Rosenhagen ist einer der ältesten Straßenzüge in der Stadt Peine, der ca. 1740 erstmalig erwähnt wurde. Im Zuge der Straßensanierung im Jahr 2008 wurden bedeutende stadtgeschichtliche archäologische Funde sichergestellt. So wurden Teile eines alten Stadttores entdeckt, dessen Lage im neuen Straßenpflaster besonders farbig gekennzeichnet wurde.
Das Kattenhagener Tor ist gefunden (Presseauszug vom 01.11.2008, Quelle: Peiner Nachrichten) (137 kb)
Auf die Bedeutung der archäologischen Funde für die Peiner Stadtgeschichte wird im Bronzebuch im Rosenhagen hingewiesen.
Um den Bezug zum Straßennamen herzustellen, wurden Rosenstöcke vor einige Gebäude gepflanzt.
Im Jahr 2012 wurde die Lärmschutzwand zur stark befahrenen Celler Straße hin fertig gestellt. Durch die deutliche Lärmreduzierung, den Sichtschutz sowie die abschottende Wirkung wurde das Wohnumfeld und damit die Lebensqualität der Bewohner des Sanierungsgebietes Rosenhagen nachhaltig verbessert.
Das Sanierungsgebiet Rosenhagen ist geprägt durch seine historische Bausubstanz mit überwiegend Fachwerkhäusern aus dem späten 17. und 18. Jahrhundert.
Besonders die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Oft wird erst nach dem Öffnen der Fassade und durch Begutachtung erkennbar, ob und in welchem Umfang der Zahn der Zeit oder auch der Holzwurm schon an einigen Balken genagt hat. Dadurch wird die Sanierung erheblich aufwendiger als ursprünglich vermutet. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, werden die denkmalgeschützten Gebäude mit einem Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten für die Sanierung der Gebäudehülle gefördert.
In einigen Fällen war die Gebäudesubstanz sogar so stark geschädigt, dass die Sanierung einer Rekonstruktion gleich gekommen wäre und daher nur noch ein Abriss in Betracht kam. Die Baulücken konnten von den Eigentümern jedoch zeitnah durch Neubauten geschlossen werden. Dabei wurde sehr viel Wert darauf gelegt, dass diese Bauten sich in das Straßenbild einfügen. Die Kosten für Neubauten werden allerdings nicht gefördert.
Nicht denkmalgeschützte Gebäude erhalten für die Sanierung der Gebäudehülle und der Verbesserung des Wohnumfeldes einen Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten.
Die Sanierung des Rosenhagens ist noch nicht abgeschlossen.
Wer Interesse an einer Förderung hat, sollte sich allerdings kurzfristig mit der Stadt Peine in Verbindung setzen, da die Maßnahmen bis zum Ende der Förderzeit (31.12.2017) abgerechnet sein müssen. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Martina Staats der Telefonnummer: 05171/49 404, Email: E-Mail senden zur Verfügung.
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