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Rathaus
Familie, Sparschwein und Vertragsunterschrift

Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen

Im Rahmen der Wohnraumförderung vergibt das Land Niedersachsen über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen, die der Schaffung von angemessenem Wohnraum dienen bzw. der energetischen Modernisierung. Im Rahmen der Wohnraumförderung sollen insbesondere Personen, die die Einkommensgrenzen nach dem Niedersächsischen Wohnraum-förderungsgesetz nicht überschreiten, gefördert werden.

Vor Antragstellung darf mit der jeweiligen Maßnahme nicht begonnen werden.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel:

 
 

Eigentumsmaßnahmen

 
 
  • Eigentum für kinderreiche Haushalte
    Ziel dieses Programmes ist die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum für kinderreiche Familien. Gefördert wird der Neubau bzw. Erstbezug, der Ausbau/
    Umbau oder die Erweiterung sowie der Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum.
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  • Eigentum für schwerbehinderte Menschen
    Ziel dieses Programmes ist die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum für schwerbehinderte Menschen, bei denen aufgrund der Behinderung ein baulicher Aufwand erforderlich ist, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Gefördert wird der Neubau bzw. Erstbezug, der Ausbau/Umbau oder die Erweiterung sowie der Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum.
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  • Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum in Fördergebieten
    Ziel dieses Programmes ist die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in städtebaulichen Sanierungsgebieten für Familien mit mind. einem Kind und für schwerbehinderte Menschen. Gefördert wird der Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum in Sanierungsgebieten.



Energetische Modernisierungsmaßnahmen

 
 
  • Energetische Modernisierung von Wohneigentum
    Ziel dieses Programmes ist die energetische Modernisierung von Wohneigentum, welches vor dem 01.01.1995 gebaut wurde. Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes und der Energieeinsparung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien
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Weitere Fördermaßnahmen


Weitere Möglichkeiten einer Förderung, z. B. von Mietobjekten, finden Sie unter www.nbank.de.

Sie interessieren sich für ein Förderdarlehen der NBank?


Wir beraten Sie gern.

Wohnraumförderstelle der Stadt Peine
Kantstraße 5, 31224 Peine
Michelle Gelis,
Zimmer 54/55(Erdgeschoss, Neubau)
Tel. 05171/49- 9468
Email: E-Mail senden

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 – 16, 30177 Hannover
Tel.: 0511/30031-313

© Stadt Peine – Der Bürgermeister

Frau Gelis,

Stadt Peine
Immobilienmanagement

Kantstr. 5
31224 Peine
05171/49-9468
05171/49-7468
E-Mail

Rathaus (Tel. 05171/490)

Mo., Di., Do. 8 - 15.30 Uhr
Mi. 8 - 17 Uhr
Fr. 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie unter "Bürgerservice".