Der Rat der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 die 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Vollsortimenter Celler Straße“ - Peine - beschlossen und führt hierfür eine
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durch.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel als planungsrechtliche Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 20 „Vollsortimenter Celler Straße“ - Peine -).
Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Übersichtsskizze zu entnehmen.
Planungsunterlagen dazu sowie Allgemeine Ziele und Zwecke finden Sie hier:
Die Bürgerinnen und Bürger werden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
04.01.2021 bis 18.01.2021 (einschließlich)
öffentlich unterrichtet.
Mit der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erhält jedermann die Gelegenheit, sich vor der Weiterführung des Planverfahrens über die allgemeinen Ziele zu informieren und zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB sind die Entwürfe für die Dauer der Auslegungszeit auf der Startseite der Homepage der Stadt Peine (https://www.peine01.de/de/rathaus/bauen_wohnen_umwelt/stadtplanung/bauleitplanung.php (alternativ zu erreichen über eine Verlinkung auf der Startseite der Homepage der Stadt Peine (https://www.peine01.de/de/) unter „Stadt Peine aktuell“) verlinkt und nur nach telefonischer Terminabsprache (05171/49-447) im Rathaus der Stadt einzusehen.
Während der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail sowie telefonischer Terminabsprache im Rathaus der Stadt Peine. Beim Betreten des Rathauses werden die Besucherdaten dokumentiert. Im Rathaus besteht Maskenpflicht.