Die Abteilung Bauordnung führt das Baugenehmigungsverfahren durch. Sie hat die Aufgabe, Bauwillige kompetent und wirkungsvoll durch die komplexen Bestimmungen des Baurechts zu lotsen und somit die rasche Realisierung von Bauprojekten zu ermöglichen.
In Ihrer Funktion als Untere Denkmalschutzbehörde hat die Abteilung Bauordnung der Stadt Peine die Aufgabe, Kulturdenkmale zu erforschen, zu schützen und zu erhalten.
Die Aufgaben der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes sind im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz geregelt. Neben der Wahrnehmung der denkmalschutzrechtlichen Belange bietet die Untere Denkmalschutzbehörde einen fachbezogenen Beratungsservice.
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In den vergangenen Jahren sind Schottergärten immer mehr zum Trend geworden.
Aus Sicht von Hauseigentümern ist ein Schottergarten in erster Linie pflegeleicht. Aus Sicht von Naturschützern zerstört der Schottergarten den Lebensraum von Tieren, Pflanzen und Bodenorganismen, da er meist nur spärlich bis gar nicht bepflanzt ist. Eingebaute Folien oder Vlies sorgen dafür, dass Insekten und andere Lebewesen nicht zwischen dem Erdboden und der Vegetationsschicht zirkulieren können. Der Boden verliert an Qualität und wird funktionslos.
Zur Vermeidung eines solchen funktionslosen Bodens bestimmt § 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung, dass die nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. An solchen Flächen besteht auch ein öffentliches Interesse, da sie für Pflanzen und Insekten einen wertvollen Lebensraum darstellen.
Freiflächen können daher mit Rasen oder Gras, Gehölzen, anderen Zier- oder Nutzpflanzen bedeckt sein. Plattenbeläge, Pflasterungen und dergleichen sind allenfalls zu den Grünflächen zu zählen, wenn sie eine verhältnismäßig schmale Einfassung von Beeten usw. darstellen. Die Wahl der Art und Beschaffenheit der Grünfläche bleibt dem Hauseigentümer überlassen, jedoch ist wichtig, dass auf den Freiflächen die Vegetation überwiegt.
Durch die Anlage der nicht überbauten Flächen des Baugrundstücks als Grünflächen wird der Lebensraum von Insekten gestärkt. Insekten gehören zu den ältesten und erfolgreichsten Bewohnern unseres Planeten und haben eine Schlüsselfunktion in den natürlichen Nahrungsketten. Sie spielen somit eine wichtige Rolle in der Natur, die nicht durch die Anlage von Schottergärten zurückgedrängt werden darf.
Weitere Informationen zur Anlage von insektenfreundlichen Grünflächen finden Sie unter nachfolgenden Links:
• Insektenvielfalt in Niedersachsen
• Insektenschutz
• Insektenfreundlich Gärtnern
Als Beratungsangebot stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
• hier stehen Ihnen bei allen baurechtlichen Fragen die Mitarbeiter der Bauordnung der Stadt Peine zur Verfügung.
• hier erhalten Sie Informationen zur pflanzlichen Ausgestaltung von Gärten bei der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine.
(Stand: 12/2020)
Die Stadt Peine ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche der Stadt
Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe,
Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt,
Stederdorf, Vöhrum / Landwehr, Wendesse und Woltorf.
Die Sprechzeiten sind:
Dienstag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 17.00 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung unter Tel.: 05171 / 49-444
Zu Fragen rund um das öffentliche Baurecht beraten wir Sie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung gerne.
Hierzu stehen Ihnen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:
Christian Günsche
Telefon: 05171/49-433
Telefax: 05171/49-474
E-Mail senden
Britta Berger
Telefon: 05171/49-442
Telefax: 05171/49-474
E-Mail senden
Antje Klindworth-Lawrenz
Telefon: 05171/49-817
Telefax: 05171/49-474
E-Mail senden
Birgit Paul
Telefon: 05171/49-297
Telefax: 05171/49-474
E-Mail senden
Susanne Reimann
Telefon: 05171/49-456
Telefax: 05171/49-474
E-Mail senden
Da gewerbliche Bauvorhaben i.d.R. einen erhöhten Beratungsaufwand benötigen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Haus- und Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit in ihre Hausakten Einsicht zu nehmen.
Eine
Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen
schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form
eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines
Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme
durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers
oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Für die Einsichtnahme wenden Sie sich bitte an:
Jörn Fuhrberg
Telefon: 05171/49-443
Telefax: 05171/49-474
E-Mail: E-Mail senden
Kerstin Lübbe
Telefon: 05171/49-444
Telefax: 05171/49-474
E-Mail: E-Mail senden
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Kommissarische Abteilungsleitung
Antje Klindworth-Lawrenz
Telefon: 05171/49-441
Telefax: 05171/49-474
E-Mail: E-Mail senden
Stellvertretende Abteilungsleitung
Kathrin Kreye
Telefon: 05171/49-818
Telefax: 05171/49-474
E-Mail: E-Mail senden
Als Hilfestellung für Bauwillige finden Sie hier aktuelle Merkblätter zum Baugenehmigungsverfahren:
Die Bauherrin oder der Bauherr ist gemäß § 52 NBauO dafür verantwortlich, dass die von ihr oder ihm veranlasste Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Handelt es sich hierbei um eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme, ist ein/e Entwurfsverfasser/in zu beauftragen, die/der über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt.
Hier finden Sie Formulare als Vorlagendokument zum Ausfüllen und als Pdf-Datei
Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen
Zusätzliche Angaben zu Bauanträgen
Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Genehmigungspflichtige Maßnahmen nach Denkmalschutzgesetz
Vorübergehende Nutzung / Baumaßnahmen
Niedersächsische Bauordnung NBauO 2012
Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
Werbesatzung für den Innenstadtbereich der Stadt Peine
Eine Broschüre Ihrer Polizei: Sicherheit von Anfang an!
„Praxisratgeber Klimagerechtes Bauen“ eine Broschüre für Bauherrn und Hauseigentümer vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu)
Für Fragen steht Ihnen das Bauordnungsamt der Stadt Peine gerne zur Verfügung.
Mo., Di., Do. 8 - 15.30 Uhr
Mi. 8 - 17 Uhr
Fr. 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie unter "Bürgerservice".