Sie interessieren sich für den Erwerb eines Bauplatzes in einem Bereich der Stadt Peine, in dem aktuell kein Bauplatz verfügbar ist? Dann lassen Sie sich einfach bereits jetzt für künftige Baugebiete in Ihrem Wunschort eintragen! Sie werden somit innerhalb Ihrer Eintragungsfrist automatisch über den Vermarktungsbeginn informiert und auf Wunsch an der Grundstücksvergabe beteiligt!
Bauwillige, die zur Selbstnutzung von der Stadt Peine ein Grundstück erwerben wollen.
Innerhalb eines Vergabeverfahrens haben lediglich die Bewerber die Möglichkeit ein Grundstück zu erwerben, die in der jeweiligen Interessentenliste eingetragen sind. Die Listenplätze sind nicht übertragbar.
Bauwillige, die bereits ein Grundstück von der Stadt Peine erworben haben, können sich erst nach Ablauf der Selbstnutzungsfrist (5 Jahre nach Erstbezug) wieder neu in die Interessentenlisten eintragen lassen.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich in die Interessentenlisten für Peine und alle dazugehörigen Ortschaften für die Dauer von 3 Jahren eintragen zu lassen. Die Orte sind im Vormerkbogen abschließend aufgeführt.
Nach Fristablauf werden Ihre Einträge automatisch gelöscht. Sie können Ihre Einträge maximal zweimal verlängern. Bitte beachten Sie, dass Sie uns Ihren Verlängerungswunsch kurz vor Ablauf der jeweiligen Eintragungsfrist per Email mitteilen. Neueinträge nach Fristablauf sind selbstverständlich möglich. Das Eintragungsdatum generiert Ihren Listenplatz.
Wird innerhalb Ihrer 3-Jahres-Frist mit der Vermarktung eines Baugebietes in einem der Bereiche, für den Sie vorgemerkt sind, begonnen, werden Sie zunächst automatisch informiert und auf Wunsch an der jeweiligen Grundstücksvergabe beteiligt. Die Grundstücksvergabe erfolgt somit in einem zweistufigen Verfahren.
Sofern Sie an der Grundstücksvergabe beteiligt werden möchten, erhalten Sie im Rahmen Ihres Listenplatzes zu gegebener Zeit die Möglichkeit, eine Grundstückswunschliste abzugeben. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt an diejenigen Bewerber, die die verbindliche Erklärung (Grundstückswunschliste) fristgerecht eingereicht haben,
• nach Ablauf der im Baulandangebot angegebenen Frist
• in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen in der Interessentenliste (Listenplatz)
• unter Berücksichtigung der Reihenfolge der angegebenen Wunschgrundstücke.
Nach Zuteilung eines Bauplatzes werden Ihre Einträge in den Interessentenlisten gelöscht.
Bewerber, die sich innerhalb der gesetzten Fristen im gesamten Vergabeverfahren nicht melden, werden aus allen Interessentenlisten gelöscht und können auch zu einem späteren Zeitpunkt in dem aktuellen und in parallellaufenden Vergabeverfahren nicht mehr beteiligt werden.
Sollten Sie kein Interesse an den angebotenen Grundstücken haben, können Sie Ihre Listeneinträge bei Bedarf verlängern - Bitte beachten Sie dabei die max. Anzahl der Verlängerungsmöglichkeiten.
Sofern die verfügbaren Grundstücke bereits an vorplatzierte Bewerber vergeben werden, werden Ihre Einträge automatisch verlängert.
Füllen Sie einfach den Vormerkbogen aus und schicken Sie diesen per E-Mail, Post (Anschrift: Stadt Peine, Kantstr. 5, 31224 Peine) oder FAX (05171/49 562) an uns. Die Vormerkung ist unverbindlich und kostenlos.
Eine Bestätigung über die Eintragung erfolgt grundsätzlich nicht.
Bitte beachten Sie, dass gemeinschaftlich eingetragene Bewerber (ein Vordruck) auch nur zusammen 1 Grundstück erwerben können.
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns einfach unter 05171/49 411 bzw. – 412 an.
Die Vormerkung in den Interessentenlisten ist eine Serviceleistung der Stadt Peine und impliziert nicht automatisch eine Baulandentwicklung in den Bereichen, für die Sie sich eintragen lassen haben.
Auf die allgemeinen Vertragsbedingungen wird verwiesen. Die Stadt Peine behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen und die hier genannten Regelungen des Vergabeverfahrens jederzeit zu ändern. Bei der Vergabe der Grundstücke sind die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens gültigen Fassungen der Vertragsbedingungen und Vergaberegelungen maßgebend. Ein Rechtsanspruch auf einen Bauplatz von der Stadt Peine besteht durch die Eintragungen in den Interessentenlisten nicht.
Stand: 09.2020
Stadt Peine
Immobilienmanagement
Kantstr. 5
31224 Peine
05171/49-412 u. -411
05171/49-562
E-Mail
Mo., Di., Do. 8 - 15.30 Uhr
Mi. 8 - 17 Uhr
Fr. 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie unter "Bürgerservice".