Hier können Sie sich über das Kommunalwahlrecht in Niedersachsen informieren.
Betrifft: Impressumspflicht auf Veröffentlichungen von Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern
Das Niedersächsische Pressegesetz sieht in § 8 für Druckerzeugnisse im Geltungsbereich des Gesetzes eine Impressumspflicht vor. Die Ausnahmetatbestände kommen für die Veröffentlichungen von Wahlen (Plakate, Flyer, Wurfsendungen, etc.) nicht in Betracht. Der Impressumspflicht wird insbesondere nicht Genüge geleistet, wenn lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben wird. Ich mache darauf aufmerksam, dass ein Verstoß gegen die Impressumspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für die Bürgermeister- und Landratswahl ist das Wahlgebiet die gesamte Stadt Peine.
Für die Gemeindewahl (Wahl des Stadtrates) ist das Gebiet der Stadt Peine in die drei Gemeindewahlbereiche I-III aufgeteilt.
Eine Grafik dazu können Sie sich hier ansehen oder downloaden: Gemeindewahlbereiche Kommunalwahl 2016 Stadt Peine
Für die Kreistagswahl gibt es im Gebiet der Stadt Peine zwei Wahlbereiche IV - V.
Eine Grafik dazu können Sie sich hier ansehen oder downloaden:
Kreiswahlbereiche in der Stadt Peine zur Kommunalwahl 2016
Im Bereich der Ortsratswahlen werden insgesamt 9 Ortsräte gewählt, die Wahl beinhaltet daher insgesamt 9 Ortsratswahlgebiete:
- Dungelbeck
- Essinghausen/Duttenstedt
- Handorf
- Rosenthal
- Schmedenstedt
- Schwicheldt
- Stederdorf/Wendesse
- Vöhrum/Eixe/Landwehr
- Woltorf