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Rathaus

Umzug

Bei jedem Umzug stehen einige Behördengänge an. Damit Sie keinen vergessen, haben wir hier die wichtigsten zusammengestellt. Bei einigen Behörden ist das persönliche Erscheinen unumgänglich. Sollten Sie sich in Peine noch nicht so gut auskennen, schauen Sie doch einfach mal auf den Stadtplan


Stadt Peine

Bei der Stadtverwaltung Peine nehmen Sie Ihre

- Anmeldung/Ummeldung (Zuzug nach Peine/Umzug innerhalb Peines) oder
- Abmeldung (Wegzug aus Peine, kein Bezug einer neuen Wohnung im Inland)

vor. Informationen zum Bundesmeldegesetz (gilt seit 01.11.2015) finden Sie hier.

Weitere Informationen für...

Hundebesitzer

Hundebesitzermüssen ihren Hund lt. Hundesteuersatzung der Stadt Peine innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug bzw. Anschaffung anmelden. Ein Formular zur Anmeldung finden Sie hier. Zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung ist jeder Hundehalter verpflichtet, den Hund auch beim Niedersächsischen Hunderegister zu registrieren.

Weitere Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie hier

Gewerbetreibende

Sofern sich für Sie als Gewerbetreibender die Betriebsstätte ändert, muss eineAn-/ Ab-/ Ummeldung Ihres Gewerbeserfolgen.

Grundstückseigentümer

Als Grundstückseigentümer muss bei einer Adressänderung aus datenschutzrechlichen Gründen eine separate Mitteilung mit der neuen Anschrift an das Amt Finanzen (20) erfolgen. Diese Mitteilung (schriftlich oder mündlich) wird zur korrekten Bearbeitung der Grundbesitzabgaben benötigt.

Zu den Straßenreinigungs- und Winterdienstpflichten beachten Sie bitte die Straßenreinigungssatzung sowie die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Peine.

Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten.


Landkreis Peine

Sonstige Einrichtungen, die auf Ihre neue Anschrift warten

- Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ)
- Deutsche Rentenversicherung
- Telefon-/ Internetanbieter
- Mobilfunkbetreiber
- Arbeitgeber
- Banken
- Versicherungen
- Krankenkasse
- Ärzte
- Kirche
- Mitgliedschaften/Vereine etc.
- Zeitungsabos/Zeitschriften

Sie können zusätzlich auch einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichten.

© Peine Marketing GmbH

Team C,

Stadt Peine
Bürgerbüro

Bürgerbüro

Mo. und Do. 8 - 16 Uhr
Di. 10 - 16 Uhr
Mi. 8 - 18 Uhr
Fr. 8 - 12 Uhr
1. Sa. im Monat 10 - 13 Uhr