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Eulenpfad

Öffentliche Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 25.09.2017 die

Öffentliche Auslegung

des Bebauungsplanes Nr. XIV (Grünanlage Ortsmitte) - Vöhrum -, 2. Änderung, beschlossen.

Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Planskizze zu entnehmen.

BPlan Grünanlage Vöhrum

Weitere Informationen:
- Bebauungsplan
- Begründung
- Geruchsimmission
- Lärmgutachten

Die Bebauungsplanänderung soll die rechtlichen Grundlagen für eine Umnutzung des alten Rathauses in Vöhrum schaffen sowie Flächen für den Gemeinbedarf und die bestehenden Parkanlage sichern.

Für das Verfahren werden die Vorschriften des § 13a BauGB „Bebauungspläne der
Innenentwicklung“ (ohne Umweltprüfung) angewendet.

In der Zeit vom

10. Oktober bis 10. November 2017 (einschließlich)


liegt die oben genannte Bauleitplanung mit der Begründung im Amt für Hochbau der Stadt Peine, Kantstraße 5, Abteilung Stadtplanung, 5. Stock, Flur, während der Dienstzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Amt für Hochbau der Stadt Peine oder per E-Mail abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.