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Rathaus

Öffentliche Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 die

Öffentliche Auslegung

des Bebauungsplanes Nr. 5 „Spirlingskamp“ (Bereich 1) - Eixe - / Zwischen Mittellandkanal und Große Wiesen“ (Bereich 2) - Berkum - beschlossen.

HINWEISE ZU DEN BAULEITPLANVERFAHREN
Das Planverfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde bereits im Oktober 2006 parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Spirlingskamp“ -Eixe- mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet und durch den Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Peine am 28.06.2007 abgeschlossen.

Die Ratsgremien haben seinerzeit sämtliche Beschlüsse zu den Bauleitplänen gefasst. Die gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) notwendige Genehmigung der 4. Flächen-nutzungs¬planänderung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Peine) wurde jedoch aufgrund formeller Verfahrensfehler versagt. Der Landkreis Peine führt in der Begründung zur Versagung an, dass es der Begründung zur 4. Änderung des FNP an einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i. V. m. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB fehle. Die Umweltprüfung wäre ein integrierter Bestandteil der Bauleitplanung und führe als einheitliches Verfahren die bauplanungsrechtlich relevanten umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange in einem Umweltbericht zusammen. Der Umweltbericht sei ein eigenständiger, jedoch unverzichtbarer Bestandteil der Begründung.

Im damaligen Parallelverfahren waren dem FNP und dem Bebauungsplan ein gemeinsamer Umweltbericht beigefügt. Nach der o. g. Auffassung bedarf es jeweils separater Umweltberichte. Eine Rechtskraft konnte somit sowohl für die Änderung des FNP, als auch für den Bebauungsplan Nr. 5 nicht erreicht werden.

Hinsichtlich einer Genehmigungsfähigkeit ist der beschriebene Mangel dahingehend zu beheben, dass das Verfahren zur 4. Änderung des FNP ab der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen ist. Dem trägt die Stadt Peine mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens ab den besagten Verfahrensschritten Rechnung.

In Absprache mit der Genehmigungsbehörde (Landkreis Peine) sind hierzu eine überarbeitete und ergänzte Begründung zu fertigen und ein Umweltbericht, der den damaligen Stand beschreibt, zu erstellen. Unveränderte Planungsabsicht ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für regenerative Energien (Biogas) auf einer landwirtschaftlichen Fläche.

Auf der Grundlage heutigen Baurechts wäre die Biogasanlage als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB planungsrechtlich zulässig. Eine Bauleitplanung wäre entbehrlich. Gleichwohl ist es Zielstellung der Stadt Peine beide Verfahren rechtskräftig zu Ende zu führen, um eine belastbare Genehmigungsgrundlage für die Anlage selbst, die seinerzeit auf Grundlage des § 33 BauGB als planungsrechtlich zulässig beurteilt wurde, als auch für spätere Erweiterungen zu schaffen.

Über die Anforderungen des Landkreis Peine hinaus werden auch die Unterlagen des Bebauungsplans Nr. 5 wiederholt öffentlich ausgelegt. Dies erscheint unter Berücksichtigung der inhaltlichen Verbindung zwischen FNP und Bebauungsplan, insbesondere aber vor dem sonstigen zeitlichen Verzug zwischen den Beschlüssen über beide Pläne sinnvoll und geboten. Mit der erneut parallelen öffentlichen Auslegung soll dies formal nachvollzogen werden.

Hierbei ist beachtlich, dass die Unterlagen für den Bebauungsplan für die neuerliche Auslegung nicht angepasst wurden. Sie sind identisch mit den Unterlagen die im Jahr 2007 zum Satzungsbeschluss vorgelegt worden. Das bedeutet, dass ihnen auch die Übersicht über die Abwägung der Stellungnahmen sowie der Anregungen beigefügt ist.


Der Geltungsbereich ist den nachstehenden Planskizzen zu entnehmen.

BPlan 5 Eixe Hinweise zur Auslegung
Bplan Nr. 5 Berkum Bereich 2


Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage.

Zu den oben genannten Bauleitplänen stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine zur Grundlagenermittlung hinsichtlich der
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaftsbild (nur im Rathaus einsehbar).

Arten und Lebensgemeinschaften: erheblich beeinträchtigt
Boden: erheblich beeinträchtigt
Wasser: erheblich beeinträchtigt
Klima/Luft: erheblich beeinträchtigt
Landschaftsbild: beeinträchtigt
Kultur- und Sachgüter: nicht erheblich betroffen
Mensch: nicht erheblich betroffen
Bodenschutz/Altlasten: nicht betroffen

In der Zeit vom

12. Dezember 2017 bis 19. Januar 2018 (einschließlich)

liegt die oben genannte Bauleitplanung mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt für Hochbau der Stadt Peine, Kantstraße 5, Abteilung Stadtplanung, 5. Stock, Flur, während der Dienstzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Amt für Hochbau der Stadt Peine oder per Email abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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