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Eulenpfad

Öffentliche Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 25.09.2017 die

Öffentliche Auslegung

des Bebauungsplanes Nr. 12 „Zum Forsthaus“ - Schmedenstedt - beschlossen.

Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Planskizze zu entnehmen.

BPlan Zum Forsthaus Schmedenstedt


Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden in der westlichen Ortslage Schmedenstedts.

Zu dem oben genannten Bauleitplan stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine zur Grundlagenermittlung hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaftsbild.
  • Landschaftsplan der Stadt Peine zur Grundlagenermittlung hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaftsbild.
  • Planungsgemeinschaft LaReG (August 2017)
    Informationen zum Naturschutz. Beschreibung der Ist-Situation und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter. Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt/Schutzgüter. Ausführungen zum technischen Verfahren, Schwierigkeiten und Maßnahmen zur Überwachung. Allgemeinverständliche Zusammenfassung.
  • Planungsgemeinschaft LaReG (Juli 2016)
    Artenschutzrechtliche Untersuchung des Plangebietes als Teil des Umweltberichtes hinsichtlich des Vorkommens des Feldhamsters und geschützter Avifauna.

Weitere Informationen finden Sie hier:
- Bebauungsplan
- Begründung
- Umweltbericht
- Städtebaulicher Entwurf
- Kurzmitteilung Hamster

In der Zeit vom

10. Oktober bis 17. November 2017 (einschließlich)

liegt die oben genannte Bauleitplanung mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt für Hochbau der Stadt Peine, Kantstraße 5, Abteilung Stadtplanung, 5. Stock, Flur, während der Dienstzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Amt für Hochbau der Stadt Peine oder per E-Mail abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.