Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 25.09.2017 die
Öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Nr. 12 „Zum Forsthaus“ - Schmedenstedt - beschlossen.
Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Planskizze zu entnehmen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden in der westlichen Ortslage Schmedenstedts.
Zu dem oben genannten Bauleitplan stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Bebauungsplan
- Begründung
- Umweltbericht
- Städtebaulicher Entwurf
- Kurzmitteilung Hamster
In der Zeit vom
10. Oktober bis 17. November 2017 (einschließlich)
liegt die oben genannte Bauleitplanung mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt für Hochbau der Stadt Peine, Kantstraße 5, Abteilung Stadtplanung, 5. Stock, Flur, während der Dienstzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Amt für Hochbau der Stadt Peine oder per E-Mail abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.